Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
  • Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen Güttinger Versicherungen und seinen Kunden.
  • Dienstleistungen:
    • Versicherungsberatung und -vermittlung (inkl. Lebens-, Sach-, Haftpflicht- und Krankenkassenversicherungen, sowie Hypotheken) über St.Galler Versicherungen AG
    • Steuererklärungen
    • Buchhaltungsdienstleistungen
  1. Vertragsabschluss
  • Versicherungsverträge kommen über St.Galler Versicherungen AG zustande.
  • Der Vermittler haftet nicht direkt für Versicherungsverträge; Haftung liegt beim Broker.
  • Andere Dienstleistungen (Steuer, Buchhaltung) werden direkt zwischen Kunde und mir vereinbart.
  1. Leistungsumfang
  • Versicherungsdienstleistungen erfolgen im Rahmen der Partnerschaft mit St.Galler Versicherungen AG.
  • Steuer- und Buchhaltungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen; keine Gewähr für Ergebnisse.
  1. Pflichten des Kunden
  • Bereitstellung notwendiger Unterlagen
  • Termingerechte Beantwortung von Rückfragen
  • Mitwirkung bei Umsetzung von Empfehlungen
  1. Vergütung / Zahlung

Versicherungsdienstleistungen (inkl. Hypotheken und Krankenkassen)

  • Für von mir betreute Versicherungsverträge im Versicherungsmandat erhalten wir direkt von den Versicherungen jährlich eine Betreuungsentschädigung (Courtage / Betreuungsgebühr).
  • Sofern nicht anders vereinbart, ist diese Betreuung für den Kunden mit Versicherungsmandat kostenlos.
  • Dienstleistungen im Versicherungsbereich, für die keine Entschädigung erfolgt, werden nach Aufwand als Honorar verrechnet.
  • Wird ein Mandat seitens des Kunden gekündigt (insbesondere innerhalb der ersten 48 Monate), können effektive Aufwände abzüglich bereits erhaltener Betreuungsentschädigungen als Honorar verrechnet werden.
  • Gibt es durch die Annullation eines Versicherungsvertrags einen Storno der Courtage oder Provision, können nicht abgegoltene Aufwände als Honorar verrechnet werden.
  • Uns verrechnete Stornoüberträge von annullierten Versicherungsverträgen ohne Abschluss durch uns können dem Kunden weiterverrechnet werden.

Krankenkassen:

  • Nur für von uns abgeschlossene Krankenkassenverträge erhalten wir, je nach Krankenkasse, eine einmalige Provision.
  • Für spätere Betreuungen oder Betreuung nicht von uns abgeschlossener oder bestehenden Krankenkassenverträge erhalten wir keine Betreuungsentschädigung. Aufwände können als Honorar (CHF 120.–/h) in Rechnung gestellt werden.

Andere Dienstleistungen (Steuer- und Buchhaltung)

  • Vergütung wird direkt vereinbart.
  • Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.
  1. Haftung
  • Versicherungen, Hypotheken, Krankenkassen: Haftung über St.Galler Versicherungen AG.
  • Steuer- und Buchhaltungsdienstleistungen: keine Haftung.
  • Andere Dienstleistungen: Haftung nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
  • Keine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.
  • Haftung ist höchstens auf Höhe des Honorars begrenzt.
  1. Dauer und Kündigung
  • Verträge können schriftlich oder elektronisch gekündigt werden.
  • Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig verrechnet.
  1. Schlussbestimmungen
  • Schweizer Recht gilt.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
  • Ungültige Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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